Arka Medical SPA (Kolberg)

Seit Polens Beitritt in die EU im Jahre 2004, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für ambulante Kuren im EU-Ausland dh. auch in Kolberg zu beantragen. Deutsche Versicherungsnehmer erhalten pro Tag derzeit EUR 13,00 Zuschuss (Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung), wenn alle Premissen erfüllt wurden. Nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt und Verordnung einer Kur, kann der Kurort grundsätzlich frei gewählt werden.
Der Kurantrag bei Ihrer Krankenasse soll jedoch sinnvollerweise im Einvernehmen mit Ihrem Arzt eingereicht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Kurgast die Gesamtkosten des Kuraufenthaltes zunächst selbst trägt. Die Erstattung der Kosten erfolgt auf der Grundlage der Bescheinigung über die in Anspruch genommenen Anwendungen. Die Kurhäuser und -hotels kennen die Prozedur und stellen entsprechende Bescheinigungen aus.
Krankenkassenzuschüsse für Kuren
Im Programm von Reiseanbietern finden Sie ein großes Angebot an Kurreisen, die für Sie über die Beantragung einer ambulanten Vorsorgemassnahme (auch bekannt als „offene Badekur“) bei Ihrer Krankenkasse nochmals deutlich günstiger werden können.
BEISPIEL FÜR EINE PREISBERECHNUNG:
- Krankenkassen-Erstattung:
14 Tage-Kur x € 13,-(Pauschal pro Tag) = € 182,-
15 Anwendungen pro Woche x € 6,- x 2 Wo. = € 180,-
Krankenkassen-Erstattung = € 362,-
Beispiel-Katalogpreis für 14 Tage-Kur = € 399,-
Selbstbeteiligung = € 37,- (bis zu 90% Krankenkassenzuschuss)
* Laut Preisliste 2010 liegt der Preis für einen 2 wöchigen Kuraufenthalt mit HP, durchschnittlich 30 Anwendungen und medizinische Betreuung vor Ort: (laut unseren durchschnittlichen Verkaufspreisen) z.B. bei € 399,-.
Ambulante Vorsorge – früher „Offene Badekur“
(heute nach Sozialgesetzbuch V § 23,3 „Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“). Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 90% der Kurmittel. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis ca. € 13 pro /Kurtag gewähren. Ein Anspruch auf eine „ambulante Vorsorgeleistung“ besteht alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden. Also auf jeden Fall bei einem geplanten Aufenthalt in Ihrem Kurort die Kur rechtzeitig beantragen! Der Antrag wird vom Hausarzt ausgefüllt, Sie reichen ihn bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Kurantrag genügt nicht nur die Angabe der Diagnose, sondern hier muss die „Krankheitsverhütung“ begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. dauerhafter Wirbelsäulen-Schmerz bei degenerativen Veränderungen der WS usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden. Die Dauer der Kur muss neuerdings nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt sein, sie kann also auch kürzer stattfinden. Es empfiehlt sich jedoch, diese 3 Wochen in Anspruch zu nehmen, damit der Kuraufenthalt auch Erfolg versprechend verläuft. Aufenthalt, Verpflegung, Anreise und Transfer wird über Lux-Tourist gebucht. Der gesetzlich festgelegte Eigenanteil sowie die Kurtaxe sind am Ort zu zahlen. Sollte der Kurarzt am Kurort feststellen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen (z.B. plötzliche starke Erkältung) ihre gebuchte Kur ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen können, werden Ihnen die nicht in Anspruch genommenen Kurleistungen zurückerstattet. Die privaten Krankenversicherungen bieten Ihren Mitgliedern Kurkostentarife an. Sie setzen zumeist eine Krankheitskosten- oder Krankenhauszusatzversicherung beim gleichen Versicherer voraus. Die Tarife sind entweder auf den Ersatz der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder auf die Zahlung eines pauschalen Tagegeldes abgestellt. Die Entscheidung, ob eine Kur angetreten wird oder nicht, liegt bei Ihnen und Ihrem Arzt.
Nehmen Sie zu Ihrem Kururlaub Befunde und Röntgenbilder mit.
Kur in EU-Ländern:
Grundsätzlich können Sie für alle Kurorte, auch in EU-Ländern, Erstattungen bzw. Zuschüsse für Ihre Kuranwendungen beantragen. Da es jedoch Unterschiede zwischen Deutschland, EU und Nicht-EU Ländern sowie zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungen gibt, müssen Sie vor Antritt Ihrer Kur mit Ihrer Versicherung sprechen. In der Regel muss die Kur zunächst vorausgezahlt werden. Die für eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder -versicherung notwendige detaillierte Bestätigung über die Höhe der Kurkosten erhalten Sie nur am Ort und nur auf ausdrücklichen Wunsch. Bitte kurz vor Rückreise anfordern. Diese Bestätigung reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein, sollte diese nicht in Euro ausgestellt sein, bitte zuerst bei Lux-Tourist einreichen. Nehmen Sie zu Ihrem Kururlaub Befunde und Röntgenbilder neueren Datums mit.
Bezuschussungsfähige Präventionsprogramme
In Zusammenarbeit mit den Krankenkassen bieten viele Hotels Präventionsprogramme im Rahmen der Gesundheitsförderung an, die bis zu 150 Euro jährlich bezuschusst werden können. Die Kursinhalte entsprechen in vollem Umfang den Handlungsempfehlungen und Kriterien der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zur Umsetzung der Primärprävention (§ 20 Abs. 1 SGB V ).
Wie erhalten Sie den Zuschuss von Ihrer Krankenkasse? Sie wählen Ihr Wunschprogramm aus (hierzu können Sie uns gerne kontaktieren)dem Katalog. Sie zahlen zunächst den vollen Reisepreis. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie vor Ort vom Kursleiter eine Bestätigung. Voraussetzung ist die Teilnahme an mindestens 80% der Termine. Beantragen Sie bei der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse formlos den Zuschuss für das Präventionsprogramm/Kursgebühren (nicht Unterbringung, Anreise, sonstige Nebenkosten). Nach Vorlage Ihrer Teilnahmebescheinigung erhalten Sie bei Genehmigung den Zuschuss direkt von Ihrer Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Buchung bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse über die individuellen Bezuschussungsvoraussetzungen.